Verkehrsvertrag zwischen dem Land Berlin und der BVG
Der zum 1. Januar 2008 in Kraft getretene Vertrag hat das Ziel, Leistungsumfang und Qualität bei U-Bahn, Straßenbahn, Bus und Fähre dauerhaft zu sichern und Angebote kontinuierlich weiter zu entwickeln.
Darüber hinaus stellt der Vertrag die gebotene Transparenz zwischen Leistung und Qualität sowie den entstandenen Kosten her.
Grundsätze des Verkehrsvertrags
Die Grundsätze des Verkehrsvertrags zwischen dem Land Berlin und der BVG lauten:
- Ausgangspunkt des Verkehrsvertrages sind Qualität und Quantität der Verkehrsleistung nach dem zu Vertragsabschluss gültigen Nahverkehrsplan 2006-2009.
- Zur Weiterentwicklung des Angebots setzt der Aufgabenträger die Rahmenvorgaben.
- Die Ausgestaltung des konkreten Angebots bleibt Aufgabe der BVG.
- Ändern sich die Vorgaben zur Leistungserbringung, d.h. werden Verkehre zu- oder abbestellt bzw. umgeschichtet (z.B. von Bus auf Straßenbahn), so sind die finanziellen Auswirkungen bereits vorab festgelegt. Der Aufgabenträger hat so die volle Kostenkontrolle, das Unternehmen die wirtschaftliche Planungssicherheit.
- Die Umsetzung der Vertragsinhalte, d.h. die Erbringung der Verkehrsleistung, wird laufend kontrolliert. Die Ausgleichszahlungen erfolgen nur, wenn Höhe und Qualität den Vereinbarungen entsprechen. Werden Leistungen nicht oder schlechter als vereinbart erbracht, greifen ab einem bestimmten Punkt vereinbarte Sanktionen.
- Auch für die Infrastruktur gibt es Leistungs- und Finanzierungsregelung.
- Der Vertrag gewährleistet die Balance zwischen den auf Daseinsvorsorge ausgerichteten Interessen des Aufgabenträgers einerseits und den unternehmerischen Interessen der BVG andererseits.
» Dr. Jan Werner, Georg Müller: Vertragsgestaltung im kommunalen ÖPNV.
DEMO Monatszeitschrift für Kommunalpolitik, Ausgabe 09/2008
» Diana Runge, Dr. Jan Werner: Der "Berliner Verkehrsvertrag":
Verkehrsvertrag zwischen dem Land Berlin und den Berliner Verkehrsvertrieben (BVG) AöR
InfrastrukturRecht, 11/2009, S. 268-272 (pdf, 521 kb)



