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Der Aufgabenträger

Als Aufgabenträger stellt die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung sicher, dass ein „angemessenes Verkehrsangebot im Sinne der Daseinsvorsorge” bereitgestellt wird.

Die entsprechenden Anforderungen an das Verkehrsangebot definiert der Aufgabenträger im Nahverkehrsplan in Form von Mindesstandards.
Über die Verkehrsverträge sowie die Bestellung von Verkehrsleistungen durch den Aufgabenträger werden die Vorgaben gegenüber den Verkehrsunternehmen verbindlich.

 

Dreiklang der Interessen

Über die Bestellung von Verkehren, vor allem jedoch aufgrund der Rolle, die der Aufgabenträger bei Planung, Organisation und Finanzierung des ÖPNV spielt, wird der Einklang von sozialen, ökologischen und ökonomischen Interessen gewährleistet.

Soziale Aspekte beinhalten vor allem die Gewährleistung gleicher Mobilitätschancen für alle, d.h. die Sicherung von Erreichbarkeit, Zugänglichkeit und Angemessenheit des Verkehrsangebots.

Die ökonomischen Interessen des Landes betreffen die Wirtschaftlichkeit des ÖPNV. Wirtschaftlicher ÖPNV bedeutet, dass der größtmögliche Nutzen aus den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln gezogen wird.

Der ÖPNV gilt als umweltfreundlich und sauber. Damit dies so bleibt, achtet der Aufgabenträger auf die Einhaltung von Umweltstandards und die Verbesserung der Umweltbilanz von Bussen und Bahnen.


Handlungsfelder

Planung

Der Aufgabenträger formuliert seine Anforderungen an den ÖPNV im  Nahverkehrsplan (NVP). Dieser enthält die Rahmenvorgaben zu Fahrplan, Qualitätsstandards, Fahrzeuganforderungen, Tarif etc. Der NVP ist Grundlage für die mit den Betreibern abgeschlossenen Verkehrsverträge.

Verkehrsverträge

Das Land Berlin hat mit den Unternehmen, die den ÖPNV im Stadtgebiet betreiben, Verkehrsverträge abgeschlossen. Diese bauen in wesentlichen Teilen auf den Vorgaben des Nahverkehrsplans auf, dessen Standards und Vorgaben sich so unmittelbar in Aspekte des Angebots „übersetzen” lassen.

Controlling und Monitoring

Der Aufgabenträger kontrolliert kontinuierlich, ob die Vereinbarungen zu Umfang und die Qualität des Angebots eingehalten werden. Dies dient einerseits dazu, Angebote an die Ansprüche der Fahrgäste anpassen zu können. Andererseits ist das Controlling Grundlage für die Berechnung der Ausgleichszahlungen, die das Land an die Verkehrsunternehmen leistet.