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Infrastruktur


Die Vorgaben für Qualität und Leistung können nur dann erreicht werden, wenn die für den Betrieb notwendige Infrastruktur einem entspechenden Zustand ist. 

Der Aufgabenträger und die BVG haben daher vereinbart, dass das Unternehmen die notwendige Infrastruktur, vor allem Gleise, Tunnel und Bahnhöfe, aber auch Werkstätten und Fahrzeuge, in einem guten Zustand erhält.

 

„Gut” heißt in diesem Zusammenhang, dass die vereinbarten Verkehrsleistungen in der vereinbarten Qualität erbracht werden können. Zudem soll sicher gestellt werden, dass bei Vertragsende im Jahr 2020 kein übermäßiger oder nicht bekannter Erneuerungs- und Investitionsbedarf vorliegt.


Die BVG hält im Infrastrukturkataster nach, welche Qualitäten das Netz aufweist und berichtet regelmäßig an den Aufgabenträger, der darüber hinaus auch eigene Stichproben durchführen kann.


Die Abstimmung zu den Baumaßnahmen, Investitionsprioritäten und längerfristigen Vorhaben nehmen BVG und die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung gemeinsam vor.

In den nächsten Jahren soll zudem ein weiterführendes System für das umfassende Monitoring der Infrastruktur entwickelt werden. Ziel ist es, Zustand und Leistungsfähigkeit der Netze noch deutlicher und nachvollziehbarer abbilden zu können.