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Kosten und Finanzierung des Berliner ÖPNV

Der Berliner ÖPNV finanziert sich zu einem großen Teil aus Fahrgelderlösen und sonstigen Einnahmen (Werbung, Vermietung von Flächen etc.). Diese Einnahmen reichen jedoch nicht aus, um die Kosten vollständig zu decken.

Der Kostendeckungsgrad, d.h. der Anteil der Kosten, der über Fahrgelderlöse und andere Einnahmen abgedeckt wird, liegt in Berlin etwa im bundesweiten Durchschnitt von 60 bis 70 Prozent.


Notwendige Ausgleichszahlungen

Eine vollständige Kostendeckung im ÖPNV ist – bis auf wenige, sehr spezielle Ausnahmen – grundsätzlich nicht zu erreichen. Dies liegt daran, dass der öffentliche Verkehr nicht nur wirtschaftliche Interessen bedient, sondern dem Prinzip der Daseinsvorsorge verpflichtet ist.

Ohne Ausgleichszahlungen der öffentlichen Hand wären die Verkehrsunternehmen gezwungen, nur noch dort Verkehre anzubieten, wo hohe Erlöse zu erwarten sind. Oder sie müssten die Fahrscheine erheblich verteuern. Beides entspräche nicht den verkehrspolitischen Zielsetzungen des Landes.

Zahlungen des Landes Berlin

Aus diesem Grund sind auf Grundlage der Verkehrsverträge Zahlungen in Höhe von jährlich 250 Mio. Euro an die BVG und insgesamt 284 Mio. Euro an die S-Bahn sowie an die Eisenbahnunternehmen, die Regionalverkehre anbieten, vorgesehen.

Darüber hinaus leistet das Land Ausgleichszahlungen in Höhe von über 98 Mio. Euro (Angabe für 2009) für die die kostenlose Beförderung Schwerbehinderter, die ermäßigten Fahrscheine für Schüler und Auszubildende sowie für das Sozialticket.

Weitere Gelder werden für den Erhalt und die Grundsanierung der Infrastruktur, für die Neubeschaffung von Fahrzeugen sowie für die Herstellung barrierefreier Haltestellen und Stationen sowie für die Verbesserung der Fahrgastinformation zur Verfügung gestellt.