Nahverkehrsplan
Im Nahverkehrsplan legt der Aufgabenträger fest, wie das Angebot des öffentlichen Personennahverkehrs ausgestaltet werden soll.
Er definiert Leistungsumfang und Qualität und schafft damit die Grundlagen für die Verkehrsverträge.
Standards für heute und Vorschläge für die Zukunft
Der Nahverkehrsplan (NVP) ist das gesetzlich vorgesehene Instrument, mit dem der Aufgabenträger definiert, welches Niveau ein im Sinne der Daseinsvorsorge „ausreichendes“ Angebot an ÖPNV haben soll. Der NVP setzt für ganz Berlin Standards und Vorgaben, in denen Umfang und Qualität der Leistungen bei S-Bahn, U-Bahn, Straßenbahn, Bus, Fähre und für den Regionalverkehr definiert werden.
Darüber hinaus enthält der NVP Ziele und auf diese bezogene konkrete Maßnahmen, die dazu beitragen sollen, den ÖPNV in Berlin noch attraktiver zu gestalten.
Die Standards und Vorgaben des Nahverkehrsplans sind unter anderem Grundlage für die Verkehrsverträge.Damit verpflichtet der NVP einerseits das Land Berlin dazu, sich bei Planungen an die selbst gesetzten Vorgaben zu halten. Andererseits ist er für die Verkehrsunternehmen unmittelbar leistungsrelevant.
Mit einem Beschluss des Senats tritt der NVP in Kraft.
Der Nahverkehrsplan wird in regelmäßigen Abständen fortgeschrieben. Die Fortschreibung des NVP für den Zeitraum 2010-2014 ist abgeschlossen, der Plan befindet sich noch in der politischen Abstimmung.



