Qualitätsbegriff im Öffentlichen Nahverkehr
Die Qualität des öffentlichen Personennahverkehrs ist für jeden Fahrgast unmittelbar „erfahrbar”. Für den Aufgabenträger ist die Qualität ein wichtiges Kriterium, an dem sich die Höhe der Ausgleichszahlungen bemisst. Darüber hinaus dienen regelmäßige Qualitätserfassungen auch dazu, die kurz- und langfristige Planung zu unterstützen.
Wie gut (oder schlecht) das Angebot im öffentlichen Verkehr ist, lässt sich anhand einer Reihe von Fragen beantworten, die jeder Nutzer öffentlicher Verkehrsmittel sich sicher schon einmal gestellt hat:
- Wie weit muss ich zur nächsten Haltestelle laufen?
- Kommt der Bus oder die Bahn überhaupt?
- Kommen Bus und Bahn pünktlich?
- Fahren sie dorthin, wo der Fahrgast hin möchte, und das möglichst direkt?
- Zu welchen Zeiten, wie oft und in welchen Abständen verkehren Busse und Bahnen?
- Sind die Verkehrsmittel überfüllt oder gibt es ausreichend Platz für alle Fahrgäste?
- Funktionieren die Anschlüsse beim Umsteigen, das heißt werden Folgezüge oder –busse gut erreicht?
- Sind Bus und Bahn für alle Fahrgäste barrierefrei nutzbar - auch für Personen mit Mobilitätseinschränkungen, z.B. durch körperliche Einschränkungen, hohes Alter, Mitnahme von Kinderwagen, schwerem Gepäck u.ä.?
- Sind Busse und Bahnen sauber, ist der Aufenthalt in ihnen und an den Wartepunkten angenehm?
- Sind Informationen zur Planung einer Fahrt mit Bus und Bahn vorhanden und verfügbar sowie gut verständlich?
- Wie umweltfreundlich ist der Verkehr mit Bus und Bahn?
Dies sind wesentliche Punkte, nach denen der Fahrgast die Qualität des ÖPNV bemisst – ebenso, wie der Aufgabenträger.



