Qualitätsvorgaben
Im Verkehrsvertrag mit der BVG wurden Soll-Vorgaben für die wichtigsten Qualitätsmerkmale definiert. Die Vorgaben wurden für U-Bahn, Straßenbahn, Bus und Fähre differenziert festgelegt, da sich die Verkehrsträger hinsichtlich ihrer Ausgangsbedingungen voneinander unterscheiden.
So hat beispielsweise die U-Bahn ein eigenes Netz, während Straßenbahn und Bus sich häufig den Fahrweg mit dem Autoverkehr teilen müssen. Sie sind daher anfälliger für Entwicklungen und Ereignisse, die den ÖPNV beeinflussen, von ihm aber nicht oder nur bedingt beeinflusst werden können.
Eine Unterschreitung der Sollwerte führt zudem nicht automatisch zu einem Abzug bei den Ausgleichszahlungen, denn für die Malusregel sind abweichende Werte (Toleranzbereich) festgelegt. Damit werden Unwägbarkeiten im ÖPNV berücksichtigt (z.B. Baustellen, Umleitungen, wetterbedingte Behinderungen, Polizeieinsätze, Demonstrationen etc.), die weder Aufgabenträger noch Unternehmen beeinflussen können.
Erstmalig im Jahr 2010 trat zudem eine im Verkehrsvertrag bereits vor-vereinbarte Bonus-Regelung für das Qualitätskriterium Pünktlichkeit in Kraft.
Die nachfolgende Tabelle fasst die vereinbarten Sollwerte sowie die Bonus- und Malusregelungen für zentrale Qualitätskriterien zusammen (zum Vergrößern auf das Bild klicken).




