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Vertragsbeziehungen zwischen dem Land Berlin und den Verkehrsunternehmen

 

Der Verkehrsvertrag ist das Instrument, mit dem das Land seine Interessen gegenüber den Verkehrsunternehmen durchsetzt. In den Verkehrsverträgen, die das Land mit den Verkehrsunternehmen geschlossen hat, werden u.a. die zu erbringenden Leistungen, Qualitätsanforderungen sowie die Finanzierung festgelegt.



Verkehrsvertrag mit der BVG AöR

Der Verkehrsvertrag zwischen dem Land Berlin und der BVG trat am 1. Januar 2008 in Kraft. Die Vertragslaufzeit endet zum 31. August 2020. Auf Grundlage des Verkehrsvertrages bestellt der Aufgabenträger die Verkehrsleistungen von U-Bahn, Straßenbahn, Bus und Fähre auf Berliner Stadtgebiet.Darüber hinaus enthält der Vertrag Vorgaben und Regelungen für die Vorhaltung der Infrastruktur.

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Verkehrsverträge im Schienenpersonennahverkehr (SPNV)

Im Regionalverkehr wurde von den Ländern Berlin und Brandenburg 2002 ein Vertrag mit der DB Regio AG geschlossen, der noch bis 2012 läuft. Für insgesamt 16 Regionalzuglinien, die bislang von der DB Regio AG betrieben werden, wurde 2009 ein Vergabeverfahren durchgeführt. Beginnend im Dezember 2011 wird ein Teil dieser Linien von anderen Betreibern bedient werden.

Der 2003 zwischen dem Ländern Berlin und Brandenburg und der S-Bahn Berlin GmbH geschlossene Verkehrsvertrag läuft noch bis 2017. Der Vertrag beauftragt das Unternehmen mit der Erbringung einer jährlichen Verkehrsleistung von 28,97 Mio. Zugkm im Land Berlin sowie 3,5 Mio. Zugkm im Land Brandenburg. Für den Anschlussvertrag ab 2017 werden durch den Aufgabenträger derzeit verschiedene Optionen geprüft. Ziel ist es, bei einem Vertragsabschluss nach 2017 seine Vorstellungen zu Leistungsumfang, Qualität und Finanzierung noch stärker als bislang umzusetzen.