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Controlling des BVG Verkehrsvertrags


Im Rahmen der Umsetzung des Verkehrsvertrags kontrolliert der Aufgabenträger regelmäßig den durch die Verkehrsunternehmen erbrachten Leistungsumfang und die erbrachte Qualität.

Die Ergebnisse werden mit den Vorgaben des Verkehrsvertrags abgeglichen und bilden die Grundlage für die Bemessung der Höhe der Ausgleichszahlungen.



Vorgehen beim Vertragscontrolling

Die für die Kontrolle der Leistungserbringung und Qualität notwendigen Daten werden mit Hilfe der vorhandenen technischen Systeme von der BVG erhoben und an den Aufgabenträger übermittelt.

Dieser hat CNB damit beauftragt, die Daten auszuwerten und zu überprüfen. Die Prüfergebnisse werden den vereinbarten Leistungsmengen und Soll-Vorgaben für die Qualität gegenübergestellt. Auf dieser Grundlage wird die die tatsächlich zu leistende Höhe der Ausgleichszahlung berechnet. 


Aufbereitung der Prüfergebnisse

CNB bereitet die Daten der BVG vier Mal jährlich in einem Quartalsbericht für den Aufgabenträger auf. Ein Jahresbericht fasst die Inhalte zusammen und ergänzt sie um weitere, nur jährlich erfasste Angaben.

Das Leistungs- und Qualitätscontrolling der S-Bahn wird in ähnlicher Weise durch den Verkehrsverbund Berlin Brandenburg GmbH durchgeführt.

Bislang wurden die Berichte über die Qualität der BVG-Verkehre vorwiegend für das Controlling und für interne Planungsaufgaben genutzt. Das große öffentliche Interesse, mehr über die Qualität des ÖPNV zu erfahren, sowie die konkrete rechtliche Anforderung nach mehr Transparenz sind für den Aufgabenträger Anlass, diese Berichte nunmehr öffentlich verfügbar zu machen.

Grundlage für die Bewertung sind die vereinbarten Leistungsvorgaben.




Mehr zum Thema

Anmerkungen zur Qualität des Angebots bei U-Bahn, Straßenbahn, Bus können Sie hier anbringen

» BVG-Kundenservice

» S-Bahn Kundenservice

» Kundenservice der DB AG

 

Weitere Ansprechpartner finden Sie beim Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg

» VBB online Kontaktformular