Weitere Vorgaben
Barrierfreie Zugänglichkeit
Um zu gewährleisten, dass die Verkehrsmittel für jeden Menschen nutzbar sind, gibt es Kennziffern, die die erreichte Zugänglichkeit und vor allem die Barrierefreiheit abbilden sollen. Noch ist das Berliner ÖPNV-System nicht durchgängig barrierefrei. Durch kontinuierlich laufende Programme zur Fahrzeugbeschaffung, zur Bahnhofssanierung und zum Einbau weiterer Aufzüge erhöht sich der Grad der barrierefreien Nutzbarkeit jedoch ständig.
Um sicher zu stellen, dass Aufzügen und Fahrtreppen auch funktionieren, besteht die Vorgabe, dass diese zu 95% der Betriebszeit funktionieren müssen. Darüber hinaus hat die BVG eine interne Qualitätsvorgabe, defekte Aufzüge innerhalb von vier Stunden wieder in Betrieb zu setzen.
Fahrgastinformation
Aktuelle und dynamische Fahrgasinformationen tragen erheblich zur Qualität des ÖPNV bei - auch und gerade aus Kundensicht. Mittlerweile sind fast alle wichtigen Haltestellen und Stationen mit dynamischen Echtzeitanzeigen (kurz: DAISY) ausgerüstet. Diese sollen zu
97 % der Betriebszeit funktionieren.
Aufenthaltsqualität und Sauberkeit
In Bussen und Bahnen sowie an Haltestellen und in Stationen sollen die Fahrgäste sich sicher fühlen, leicht orientieren können und einen möglichst angenehmen Aufenthalt haben. Auch diese Merkmale eines qualitativ hochwertigen ÖPNV sind in vertragliche Vorgaben übersetzt worden.
Haltestellenausstattung
Stationen und Haltestellen gelten als „Visitenkarten des ÖPNV”. Hier wird Nutzern und potenziellen Neukunden ein wichtiger, erster Eindruck der Angebotsqualität vermittelt. Ausreichend Sitzgelegenheiten und ein angemessener Witterungsschutz, Fahr- und Netzpläne sowie gut sichtbar ausgehängte Umgebungspläne, ausreichend Beleuchtung und Informations- und Notrufmöglichkeiten sind dafür grundlegend.
Kapazität
Fahrgäste, die länger als 15 min unterwegs sind, sollen im Regelfall nicht stehen müssen. Überfüllungen sollen so weit als möglich vermieden werden.
Fahrzeuggestaltung
Aus Sicherheits- und Wohlfühlgründen sollen Fahrgäste und Personal gut in die Fahrzeuge hinein und aus ihnen hinaus sehen können. Der Nahverkehrsplan fordert daher frei durchsichtige Glasscheiben. Außenwerbefolien an Bussen und Bahnen dürfen nur maximal ein Viertel der Fensterfläche je Fahrzeug einnehmen und müssen so transparent wie möglich sein.





