Center Nahverkehr BerlinHintergründeZahlen und Fakten zum ÖPNV

Zahlen und Fakten zum ÖPNV

Berlin ist eine Stadt voller Bewegung. Durchschnittlich legt jeder Berliner und jede Berlinerin etwas mehr als drei Wege pro Tag zurück. Der öffentliche Personennahverkehr nimmt dabei eine besondere Stellung ein. Ca. 50 Prozent der Berliner Haushalte sind autofrei, mit 324 Pkw pro 1.000 Einwohner weist die Stadt die niedrigste Motorisierungsrate in Deutschland auf. Darüber hinaus nutzen auch Menschen, die über ein Auto verfügen, oftmals andere Verkehrsmittel.

Verkehrsangebot

Mehr als 2.600 km beträgt die Strecke, die im Stadtgebiet von den Verkehrsträgern des ÖPNV abgedeckt wird. An über 7.600 Bahnhöfen und Haltestellen können Fahrgäste ein- und aussteigen.

Kurze Wege und eine hohe Haltestellendichte tragen dazu bei, dass der ÖPNV für alle erreichbar ist.

Über 96% der Berlinerinnen und Berliner finden eine regelmäßig bediente ÖPNV-Haltestelle im Umkreis von 400 m (in dicht bebauten Gebieten) bzw. 500 m (in weniger dicht bebauten Gebieten) um ihr Zuhause. Dies entspricht den Vorgaben des Nahverkehrsplans, der somit die Zugänglichkeit des ÖPNV-Netzes für alle Bewohnerinnen und Bewohner sichert.

Tageslinien
(Anzahl)
Linienlänge
(in km)
Haltestellen
(Anzahl)
Jährliche Verkehrsleistung*
U-Bahn 9 155,1 173 22,1 Mio. NutzZugKm
Straßenbahn 22 305,0 803 20,6 Mio. NutzZugKm
+ 1 Mio. Beförderungsstunden
Bus 163 1725,0 6.511 92,2 Mio. NutzWagenKm
+ 4,55 Mio. Beförderungsstunden
Fähre 6 14,5 12 17.500 Betriebsstunden
S-Bahn** 16 256,2 133 31,6 Mio. NutzZugKm
Regionalverkehr** 21 204,6 21 6,8 Mio. NutzZugKm

 *Leistungspflicht (Soll-Leistung) nach Verkehrsvertrag; **nur Berlin; Stand: Fahrplanjahr 2014

Die Verkehrsmittel aller Unternehmen in Berlin und Brandenburg können zu einem einheitlichen Tarif, dem Verbundtarif, genutzt werden.

Zur jährlich erbrachten Leistung und Qualität bei U-Bahn, Straßenbahn, Bus und Fähre sowie zur Entwicklung von Regelmäßigkeit und Pünktlichkeit dieser Verkehrsmittel wurden vom CNB auf Basis des BVG-Verkehrsvertrages 2008-2020 umfassende Qualitätsberichte veröffentlicht.

Fahrgastzahlen

Der öffentliche Verkehr ist für viele Menschen die erste Wahl, um in Berlin mobil zu sein – mehr als ein Viertel der täglichen Wege finden mit dem öffentlichen Verkehrsmitteln statt. Die größten Anteile hat der ÖPNV bei den Arbeits-  (40%) und Ausbildungswegen (28%).

Wege von und nach Berlin werden zu 42% mit Bahnen und Bussen zurück gelegt. Damit hat der ÖPNV auch eine hohe Bedeutung für eine bislang stetig ansteigende Zahl von Berufspendlern.

Das Bild zeigt die Entwicklung des Fahrgastwachstums bei der BVG und der S-Bahn Berlin von 2007 bis 2019

Entwicklung des Fahrgastwachstums

Trotz teilweise schwieriger Jahre mit Streiks und S-Bahn-Krise, die für die Fahrgäste mitunter zu erheblichen Einschränkungen des Angebots führten, zeigen die Fahrgastzahlen der Verkehrsunternehmen einen eindeutig positiven Trend. So nutzten im Jahr 2019 über 1,1 Milliarde Fahrgäste die Bahnen und Busse der BVG. Mit der S-Bahn waren in Berlin und Brandenburg über 485 Mio. Fahrgäste unterwegs. Die Angebote im Regionalverkehr verzeichneten über 40 Millionen Fahrgäste.

BVG S-Bahn Regional-verkehr Anmerkung
2007 904,0 370,0
2008 832,3 388,1 18,6 BVG-Streik
2009 925,4 377,0 20,8 S-Bahn-Krise
2010 922,0 376,0 21,1 S-Bahn-Krise
2011 936,5 382,0 21,3 S-Bahn-Krise
2012 937,0 395,0 19,8 Regionalverkehr durch Bauarbeiten erheblich beeinflusst, z.B. einjährige Sperrung Charlottenburg – Wannsee, Sperrung Bhf. Oranienburg, etc.
2013 947,2 402,0 26,4
2014 977,8 413,9 32,7
2015 1.010,3 416,8 33,2
2016 1.045,4 430,7 35,6
2017 1.064,0 441,8 37,5
2018 1.102,0 478,1 39,7
2019 1.125,5 485,0 40,8

In Mio.; Unternehmensbezogene Fahrgastfahrten (UBF); Quelle: Meldungen der Unternehmen

Kosten und Finanzierung

Der Berliner ÖPNV finanziert sich zu einem großen Teil aus Fahrgelderlösen und sonstigen Einnahmen (Werbung, Vermietung von Flächen etc.). Diese Einnahmen reichen jedoch nicht aus, um die Kosten vollständig zu decken.

Eine vollständige Kostendeckung im ÖPNV ist – bis auf wenige, sehr spezielle Ausnahmen – grundsätzlich nicht zu erreichen. Dies liegt daran, dass der öffentliche Verkehr nicht nur wirtschaftliche Interessen bedient, sondern dem Prinzip der Daseinsvorsorge verpflichtet ist.

Ohne Ausgleichszahlungen der öffentlichen Hand wären die Verkehrsunternehmen gezwungen, nur noch dort Verkehre anzubieten, wo hohe Erlöse zu erwarten sind. Oder sie müssten die Fahrscheine erheblich verteuern. Beides entspräche nicht den verkehrspolitischen Zielsetzungen des Landes. Aus diesem Grund leistet das Land Berlin auf Grundlage der Verkehrsverträge Zahlungen an die Verkehrsunternehmen für die Erbringung der Verkehrsleistung. Darüber hinaus leistet das Land Ausgleichszahlungen für die die kostenlose Beförderung Schwerbehinderter, die ermäßigten Fahrscheine für Schüler und Auszubildende sowie für das Sozialticket.

Im Rahmen des am 01. September 2020 in Kraft getretenen Verkehrsvertrags erhält die BVG vom Land Berlin weitere Gelder für den Erhalt und die Grundsanierung der Infrastruktur, für die Neubeschaffung von Fahrzeugen sowie für die Herstellung barrierefreier Haltestellen und Stationen und die Verbesserung der Fahrgastinformation.