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Nahverkehrsplan

Der Nahverkehrsplan (NVP) ist das gesetzlich vorgesehene Instrument, mit dem der Aufgabenträger definiert, welches Niveau ein im Sinne der Daseinsvorsorge „ausreichendes“ Angebot an ÖPNV haben soll. Der NVP setzt für ganz Berlin Standards und Vorgaben, in denen Umfang und Qualität der Leistungen bei S-Bahn, U-Bahn, Straßenbahn, Bus, Fähre und für den Regionalverkehr definiert werden.

Darüber hinaus enthält der NVP Ziele und auf diese bezogene, konkrete Maßnahmen, die dazu beitragen sollen, den ÖPNV in Berlin noch attraktiver zu gestalten und insbesondere auch die Anforderungen an ihn zur Umsetzung der Vorgaben zum Klimaschutz zu formulieren. Die Standards und Vorgaben des Nahverkehrsplans sind unter anderem Grundlage für die Verkehrsverträge. Damit verpflichtet der NVP einerseits das Land Berlin dazu, sich bei Planungen an die selbst gesetzten Vorgaben zu halten. Andererseits ist er für die Verkehrsunternehmen dann durch Umsetzung in vertragliche Anforderungen unmittelbar leistungsrelevant.

Der Nahverkehrsplan wird in regelmäßigen Abständen fortgeschrieben. Mit einem Beschluss des Senats tritt der NVP in Kraft. Der letzte NVP wurde Im Februar 2019 für den Zeitraum 2019-2023 vom Senat beschlossen. Die Vorbereitungen für die Erarbeitung des neuen NVP mit der Laufzeit von 2024-2028 haben Anfang 2022 begonnen.

Beteiligungsverfahren

Da der Öffentliche Nahverkehr in Berlin täglich von Millionen Menschen genutzt wird, ist es umso wichtiger, dass bei der ÖPNV-Planung Bedürfnisse aus unterschiedlichen Perspektiven betrachtet und berücksichtigt werden. In ihrer Rolle als ÖPNV-Aufgabenträger führt die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt daher verschiedene Beteiligungsformate durch, die sicherstellen sollen, dass die verschiedenen Planungsebenen und -akteure ein gemeinsames und umfassendes Verständnis für die weitere ÖPNV-Planung in Berlin entwickeln. Die Planungsprozesse hierfür dauern oft mehrere Jahre. Denn neben der Senatsverwaltung, den Verkehrsunternehmen und den Nutzer*innen spielen auch weitere Akteure eine zentrale Rolle dabei, dass ein attraktiver ÖPNV erbracht werden kann. So werden in einem mehrstufigen Prozess die Grundlagen und Eckpfeiler des ÖPNV der kommenden Jahre erörtert.

Forum Nahverkehr

Für die Begleitung der Fortschreibung und Umsetzung des Nahverkehrsplans besteht bereits seit 2006 das “Forum Nahverkehr Berlin” (früher: NVP-Forum). Es ist eine Veranstaltungsreihe, die durch die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt in ihrer Rolle als ÖPNV-Aufgabenträger mit Unterstützung des CNB durchgeführt wird. Die Foren haben häufig “Werkstattcharakter”. Arbeitsstände und Materialien werden hier diskutiert und gemeinsam ausgewertet.

Die Schwerpunkte der Veranstaltungen zum Nahverkehrsplan 2024 – 2028 lagen insbesondere auf den Zielen und Strategien, auf denen die NVP-Erstellung aufsetzt. Vertieft wurden dabei die Themen Angebots- und Infrastrukturentwicklung, Barrierefreiheit und Klimaschutz behandelt.

Die Vorträge und Materialien der Arbeitsgruppen aus der Veranstaltung vom 02.05.2023 finden Sie hier.

Teilnehmende

Zum Forum Nahverkehr sind u. a. Vertreter*innen aus folgenden Bereichen regelmäßig eingeladen:

  • Fraktionen des Abgeordnetenhauses von Berlin und verkehrspolitische Sprecher:innen
  • Berliner Bezirke
  • Senatsverwaltungen (z.B. SenASGIVA, SenSBW, SenFin)
  • Berliner Polizei
  • Verkehrsverbund Berlin Brandenburg
  • Verkehrsunternehmen (z.B. S-Bahn, BVG)
  • Aufgabenträger und Verkehrsunternehmen aus dem Umland (Stadt Potsdam, Landkreise)
  • Interessenverbände im Bereich Verkehr / Fahrgastverbände (ADFC, ADAC, IGEB, VCD, etc.)
  • Umweltverbände
  • Interessensverbände und Vertreter*innen von Menschen mit Mobilitätseinschränkungen
  • etc.

Worksshops Barrierefreiheit

Mit dem Nahverkehrsplan wird auch der Weg für einen vollständig barrierefreien ÖPNV in naher Zukunft vorgegeben und damit geebnet. Diese Verpflichtung ergibt sich unter anderem aus dem Personenbeförderungsgesetz, das Mobilitätsgesetz Berlin formulierte zudem weitergehende Anforderungen z.B. in Bezug auf eine alternative, barrierefreie Beförderung bei grundsätzlicher oder temporärer Unzugänglichkeit von Anlagen des ÖPNV (insbesondere Ausfall von Aufzügen).

Daher wird neben dem „Forum Nahverkehr“ durch die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt eine weitere Workshopreihe im NVP-Prozess veranstaltet, die sich ausschließlich mit dem Thema Barrierefreiheit auseinandersetzen. Bei diesen werden Vertreter*innen von sensorisch oder in ihrer Mobilität eingeschränkten Menschen, die Fahrgast- und Betroffenenverbände sowie die Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderung ganz gezielt zu diesem Themenkomplex an der Aufstellung und Ausrichtung des NVP beteiligt. Anmerkungen aus diesen Terminen sowie zusätzliche schriftliche Stellungnahmen werden dokumentiert und fließen in die Inhalte des NVP ein. Die wesentliche Erkenntnis aus den beiden jüngsten Terminen: Das Land Berlin ist mit dem bestehenden Nahverkehrsplan und seinen Regelungen prinzipiell auf einem guten Weg. Hinsichtlich der konsequenten Umsetzung gibt es aber noch Verbesserungspotential, teils auch erheblichen Verbesserungsbedarf.

Angebotsklausuren

Mit dem 2020 zwischen dem Land Berlin und der BVG in Kraft getretenen Verkehrsvertrag wurde ein weiteres Instrument der Beteiligung in den Planungsprozess integriert. Die Klausuren zur Angebotsentwicklung werden gemeinsam von der SenMVKU und der BVG gestaltet. In ihnen wird die mittelfristige ÖPNV-Angebotsplanung der kommenden zwei bis fünf Jahre diskutiert, priorisiert und abgestimmt und mit der städtebaulichen Entwicklung verzahnt. Neben SenMVKU und der BVG werden für die einzelnen Planungen sowohl die Unterstützung als auch die Einblicke einer Vielzahl weiterer Akteure benötigt. Die frühzeitige Einbindung in den Planungsprozess soll eine reibungslose Umsetzung der Planungen unterstützen, neben den Möglichkeiten können dabei aber auch die Restriktionen der Umsetzbarkeit identifiziert, und Lösungsmöglichkeiten abgesprochen werden. Zur Angebotsklausur regelmäßig eingeladen sind Vertreter*innen aus folgenden Bereichen

  • Straßen- und Grünflächenämter der Berliner Bezirke
  • Bezirksstadträt*innen der Bereiche Stadtentwicklung und Verkehr
  • Senatsverwaltungen (z.B. SenSBW, SenMVKU Abteilung Verkehrsmanagement)
  • Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg
  • Ggf. Aufgabenträger aus dem Umland (Stadt Potsdam, Landkreise)
  • Interessenverbände im Bereich Verkehr / Fahrgastverbände (ADFC, ADAC, IGEB, VCD, etc.)
  • Umweltverbände
  • Interessensverbände und Vertreter:innen von Menschen mit Mobilitätseinschränkungen

Die Veranstaltung bildet zudem einen Auftakt für einen vertieften mit besonders betroffenen Akteuren bzw. zu einzelnen Projekten, um diese weiter voranzutreiben.

Darüber hinaus existieren informelle Austauschformate, beispielsweise zwischen Fahrgastverbänden und der SenMVKU zu kurzfristig bevorstehenden Angebotsänderungen, oder aber in von Bezirken initiierten Arbeitsgruppen zu ÖPNV-Themen, an denen sich der Aufgabenträger gerne beteiligt und Anregungen mitnimmt.