Center Nahverkehr BerlinÖPNV-Angebot

ÖPNV-Angebot

Im Kern der Angebotsgestaltung steht die jährliche Fahrplanbestellung des Aufgabenträgers bei der BVG. Deren Ziel ist es, das Verkehrsangebot kontinuierlich zu verbessern und Entwicklungen, die Nachfrage oder Angebot beeinflussen, zu reagieren.

Das Vorgehen bei der Gestaltung bzw. Anpassung des Fahrplans entspricht einem Wechselspiel zwischen der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt (SenMVKU als Besteller, unterstützt durch CNB) und der BVG (Ersteller). Dabei bringen beide ihre Kenntnisse und Planungskompetenzen in den Prozess ein. Der Fahrplanwechsel findet in der Regel im Dezember eines jeden Jahres statt. Ihm vorgelagert ist ein mehrmonatiger Prozess der Fahrplangestaltung und -abstimmung.

  • Die Senatsverwaltung legt frühzeitig die Vorgaben für den neuen Fahrplan in Anlehnung an den aktuellen Nahverkehrsplan fest. Die BVG überprüft, ob die Vorgaben umsetzbar sind. Treten rechtliche oder andere Schwierigkeiten auf, muss sie die Senatsverwaltung rechtzeitig darüber informieren, damit gemeinsam Lösungen gefunden bzw. die Vorgaben ggf. korrigiert werden können.
  • Vor dem Fahrplanwechsel legt die BVG einen Rahmenfahrplan vor. Dieser enthält Angaben zu den Verkehrsmitteln, Liniennummern, Endpunkten, befahrenen Straßenzügen und Streckenabschnitten von Straßenbahn und Bus sowie Linienlänge, Taktfolge, Barrierefreiheit und voraussichtlichem Leistungsumfang in Fahrzeug-Kilometern, Fahrplan-Stunden sowie Fahrzeug-Einsatz. Der Rahmenfahrplan wird durch die Senatsverwaltung geprüft. Entspricht er nicht den Vorgaben, kann sie die BVG zur Anpassung auffordern. Darüber hinaus besteht für sie in gewissem Maße auch eigene Fahrplanvorstellungen für bestimmte Linien und Teilnetze einzubringen.
  • Nachfolgend legt die BVG einen Minutenfahrplan vor und beantragt die erforderlichen Genehmigungen. Nach der Einverständniserklärung durch SenMVKU (und das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten LABO) tritt der neue Fahrplan in Kraft.

Darüber hinaus sind auch unterjährige Fahrplanwechsel möglich bzw. werden durchgeführt, um kurzfristige Angebotsanpassungen vornehmen zu können. Hierbei stimmen sich das Land und die BVG ebenfalls entsprechend des vereinbarten Ablaufs ab.