Center Nahverkehr BerlinDie AkteureSenatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt

Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt

Als Aufgabenträger stellt die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt sicher, dass ein „angemessenes Verkehrsangebot im Sinne der Daseinsvorsorge” bereitgestellt wird.

Die entsprechenden Anforderungen an das Verkehrsangebot definiert der Aufgabenträger im Nahverkehrsplan in Form von Mindeststandards.
Über die Verkehrsverträge sowie die Bestellung von Verkehrsleistungen durch den Aufgabenträger werden die Vorgaben gegenüber den Verkehrsunternehmen verbindlich.

Dreiklang der Interessen

Über die Bestellung von Verkehren, vor allem jedoch aufgrund der Rolle, die der Aufgabenträger bei Planung, Organisation und Finanzierung des ÖPNV spielt, wird der Einklang von sozialen, ökologischen und ökonomischen Interessen gewährleistet.

Soziale Aspekte beinhalten vor allem die Gewährleistung gleicher Mobilitätschancen für alle, d.h. die Sicherung von Erreichbarkeit, Zugänglichkeit und Angemessenheit des Verkehrsangebots.

Die ökonomischen Interessen des Landes betreffen die Wirtschaftlichkeit des ÖPNV. Wirtschaftlicher ÖPNV bedeutet, dass der größtmögliche Nutzen aus den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln gezogen wird.

Der ÖPNV gilt als umweltfreundlich und sauber. Damit dies so bleibt, achtet der Aufgabenträger auf die Einhaltung von Umweltstandards und die Verbesserung der Umweltbilanz von Bussen und Bahnen.