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Nahverkehrsplan

Der Nahverkehrsplan (NVP) ist das gesetzlich vorgesehene Instrument, mit dem der Aufgabenträger definiert, welches Niveau ein im Sinne der Daseinsvorsorge „ausreichendes“ Angebot an ÖPNV haben soll. Der NVP setzt für ganz Berlin Standards und Vorgaben, in denen Umfang und Qualität der Leistungen bei S-Bahn, U-Bahn, Straßenbahn, Bus, Fähre und für den Regionalverkehr definiert werden.

Darüber hinaus enthält der NVP Ziele und auf diese bezogene konkrete Maßnahmen, die dazu beitragen sollen, den ÖPNV in Berlin noch attraktiver zu gestalten. Die Standards und Vorgaben des Nahverkehrsplans sind unter anderem Grundlage für die Verkehrsverträge. Damit verpflichtet der NVP einerseits das Land Berlin dazu, sich bei Planungen an die selbst gesetzten Vorgaben zu halten. Andererseits ist er für die Verkehrsunternehmen unmittelbar leistungsrelevant.

Der Nahverkehrsplan wird in regelmäßigen Abständen fortgeschrieben. Mit einem Beschluss des Senats tritt der NVP in Kraft. Im Februar 2019 hat das Abgeordnetenhaus von Berlin einen neuen Nahverkehrsplan für den Zeitraum 2019-2023 verabschiedet.

NVP-Inhalte und Umsetzung

Den Kern des Nahverkehrsplans bildet die Angebotskonzeption. In diese fließen die Leistungsvorgaben, die definierten Angebots- und Qualitätsvorgaben sowie die innerhalb der Laufzeit des NVP umzusetzende Infrastrukturmaßnahmen gesamthaft ein. Die Konzeption basiert auf der aktuellen Situation im ÖPNV, die im Rahmen eines vorgelagerten ÖPNV-Monitorings eingehend untersucht wird.

Nahverkehrsplan - Angebotskonzeption und Umsetzung© Center Nahverkehr Berlin

Nahverkehrsplan – Angebotskonzeption und Umsetzung

Darüber hinaus werden auch Prognosen und Analysen aus anderen Handlungsfeldern des Landes für die Planung herangezogen, darunter Stadtentwicklung, Wohnen, soziale Entwicklung, Umwelt und Wirtschaft. Sie dienen dazu, Trends der Nachfrage sowie Möglichkeiten und Herausforderungen der Angebotsgestaltung frühzeitig zu erkennen.

Die Umsetzung des Nahverkehrsplans erfolgt durch den Aufgabenträger gemeinsam mit den Verkehrsunternehmen. Die Wirksamkeit der Maßnahmen wird dabei kontinuierlich überprüft, um auch innerhalb der NVP-Laufzeit nachsteuern zu können. Darüber hinaus werden bei der Fortschreibung, ebenso wie bei der Umsetzung des Nahverkehrsplans weitere Akteure beteiligt. Zu ihnen gehören unter anderem Politik, Verwaltung und Institutionen des Landes, die Berliner Bezirke, Aufgabenträger im Berliner Umland, Verkehrsunternehmen, Verbände und Vereine sowie Vertreter von Menschen mit Mobilitätseinschränkungen. Eine wichtige Rolle in diesem Zusammenhang spielt die Veranstaltungsreihe “Forum Nahverkehr Berlin“.

ÖPNV-Planung nach strategischen Leitlinien

Das im Sommer 2018 verabschiedete Berliner Mobilitätsgesetz definiert klare verkehrspolitische Zielsetzungen für das Land Berlin. Innerhalb dieses Kontexts dient der Stadtentwicklungsplan Mobilität und Verkehr (StEP MoVe) als Kursbuch für die Berliner Verkehrspolitik. Seine Fortschreibung erfolgt derzeit durch den Senat von Berlin. Er enthält langfristige Leitlinien für die Entwicklung des Gesamtverkehrs in Berlin und konkretisiert diese zu spezifischen Qualitäts- und Handlungszielen im Einklang mit den Bestimmungen des Mobilitätsgesetzes. Die Umsetzung des StEP MoVe erfolgt durch die jeweiligen nachgelagerten Fachplanungen.

Für den Nahverkehrsplan als nachgelagerte Fachplanung des StEP MoVe sind einige der Qualitäts- und Handlungsziele besonders relevant. Sie werden im Folgenden zusammengefasst:

Planungsinstrumente im Land Berlin© Center Nahverkehr Berlin

Planungsinstrumente im Land Berlin

Verbesserung der Erreichbarkeit innerhalb Berlins und der Region: Die Infrastruktur des ÖPNV auf Schiene und Straße soll erhalten und ausgebaut werden. Dabei sollen die Leistungsfähigkeit und die Nutzbarkeit der Infrastruktur sichergestellt und infrastrukturelle Engpässe und Behinderungen durch andere Verkehrsarten – insbesondere durch den motorisierten Individualverkehr – abgebaut werden, um eine stabile und zuverlässige Angebotsqualität zu gewährleisten.

Schaffung eines stadtverträglichen Verkehrs für sich verändernde Mobilitätsbedürfnisse: Dies bedeutet eine Reduzierung der Flächeninanspruchnahme des Verkehrs durch eine Verlagerung auf den Umweltverbund – insbesondere den ÖPNV – sowie eine Sicherstellung der Flächenerfordernisse für den ÖPNV durch verkehrsorganisatorische und infrastrukturelle Maßnahmen. Dabei soll sichergestellt sein, dass alle Menschen trotz unterschiedlicher Mobilitätsbedürfnisse gleiche Mobilitätschancen haben. Dazu gehören die Erreichbarkeit von Haltestellen auch für mobilitätseingeschränkte Fahrgäste, die Nutzung des ÖPNV mit Kinderwagen oder Fahrrad sowie der Beitrag, den der ÖPNV für eine Inter- und Multimodalität spielen kann beispielsweise durch verkehrsträgerübergreifende Angebote.

Gleichwertige Mobilitätschancen für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen: Mobilität soll unabhängig von Geschlecht, Lebenssituation und Einkommen gewährleistet sein. Dies betrifft den barrierefreien Ausbau des ÖPNV (ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar) sowie die Informationsbereitstellung auch für intermodale Wegeketten. Durch seine systemspezifischen Vorteile soll der ÖPNV zudem einen Beitrag zur Erhöhung der Verkehrssicherheit und Förderung eines rücksichtsvollen Miteinanders aller Verkehrsteilnehmenden („Vision Zero“) leisten.

So soll erreicht werden, dass der Anteil des ÖPNV am Modal Split der Berliner Bevölkerung und der Marktanteil des ÖPNV bei den Stadt-Umland-Verkehren gesteigert wird, um die Ziele des Klimaschutzes und der Stadtverträglichkeit zu erreichen.

Die Vorgaben des StEP MoVe werden vom Nahverkehrsplan übernommen, konkretisiert und mit Maßnahmen hinterlegt.