Ein Verkehrsvertrag ist das Instrument, mit dem das Land seine Interessen gegenüber den Verkehrsunternehmen durchsetzt. In den Verkehrsverträgen, die das Land mit den Verkehrsunternehmen geschlossen hat, werden u.a. die zu erbringenden Leistungen, Qualitätsanforderungen sowie die Finanzierung festgelegt.
Verkehrsverträge bestehen derzeit:
- Im Regionalverkehr zwischen den Ländern Berlin, Brandenburg und den Verkehrsunternehmen DB Regio AG, Niederbarnimer Eisenbahn (NEB) und Ostdeutsche Eisenbahn GmbH (ODEG),
- Im S-Bahn-Verkehr zwischen den Ländern Berlin, Brandenburg und der S-Bahn Berlin GmbH
- Im Berliner Stadtverkehr zwischen dem Land Berlin und der BVG AöR.
BVG-Verkehrsvertrag
Der aktuell gültige Verkehrsvertrag zwischen dem Land Berlin und der BVG ist seit dem 01. September 2020 in Kraft. Die Vertragslaufzeit dieses Vertrags endet zum 31. August 2035. Der Vertrag hat das Ziel, Leistungsumfang und Qualität bei U-Bahn, Straßenbahn, Bus und Fähre dauerhaft zu sichern und Angebote kontinuierlich weiter zu entwickeln. Darüber hinaus stellt der Vertrag die gebotene Transparenz zwischen Leistung und Qualität sowie den entstandenen Kosten her. Auf Grundlage des Verkehrsvertrages bestellt der Aufgabenträger die Verkehrsleistungen von U-Bahn, Straßenbahn, Bus und Fähre auf Berliner Stadtgebiet. Zudem enthält der Vertrag Vorgaben und Regelungen für die Vorhaltung der Infrastruktur.
Umsetzung des Verkehrsvertrags
Die Umsetzung des Verkehrsvertrags erfolgt unter anderem im Zuge der jährlichen sowie der unterjährigen Fahrplanbestellung, im Rahmen der Weiterentwicklung der Qualitätsvorgaben, sowie durch die Abstimmung von Maßnahmen zur Erhaltung, Verbesserung und Weiterentwicklung der Infrastruktur. Die Leistungserbringung und die erreichten Qualitäten werden kontinuierlich vom Aufgabenträger mit Unterstützung des CNB überprüft und ausgewertet. Damit soll zum einen die Abrechnung der Verträge auf eine nachvollziehbare und transparente Basis gestellt werden, indem bestellte Leistung, erbrachte Leistung sowie Ausgleichszahlungen des Landes gegenüber gestellt werden. Zum anderen geht es beim Controlling auch darum, frühzeitig Leistungs- und Qualitätsabweichungen sichtbar zu machen, so dass Aufgabenträger und Unternehmen gemeinsam gegensteuern können.